28.11.2023
Canva HAW/Forum

Strassenneugestaltung: Scheut der Stadtrat die demokratischen Prozesse?

Die Mitte/EDU-Fraktion fragt sich, ob der Stadtrat Gebundenheitserklärungen bei Strassenbauprojekten verwendet, um gefährdete Projekte an den demokratischen Prozessen vorbeizumogeln. Dies trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts, welches die Gebundenheit der Kosten einer Neugestaltung der Frauenfelderstrasse aufgehoben hat.

Am 1. November 2023 hat der Stadtrat einen Investitionskredit für die Neugestaltung der Wartstrasse im Bereich Rudolfstrasse bis Tellstrasse verabschiedet. Es handelt sich um Bruttoinvestitionskosten von 1.75 Mio. Franken. Davon hat der Stadtrat 1.21 Mio. Franken für gebunden erklärt. Durch diese Gebundenerklärung von zwei Dritteln der Kosten fällt die Bewilligung des Projekts in die Finanzkompetenz des Stadtrats.

Wenn man sich den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 12.01. 2023 betreffend gebundene Kosten der Frauenfelderstrasse vor Augen führt, ist dieser Entscheid betreffend der Wartstrasse nicht verständlich, ja er erscheint falsch. Das Verwaltungsgericht hatte die Gebundenheit bei der Frauenfelderstrasse abgelehnt. Bei einer Neugestaltung des Strassenkörpers handle es sich um neue Kosten. Die demokratische Mitbestimmung von Stadtparlament und Stimmbevölkerung müsse bei Neugestaltungen gewährleistet sein. In seinem Urteil verweist das Verwaltungsgericht auch auf Urteile des Bundesgerichts.

An der Wartstrasse wird die Fahrbahn von 7,2 Meter auf 4,6 Meter verschmälert. Die Trottoirs werden verbreitet. Die Randsteine erhalten einen schrägen Anschlag, Parkplätze für Autos und Velos verschwinden. Im Bereich der Liegenschaften an der Wartstrasse 4 und 6 entsteht ein Platz mit Bäumen und Unterflurcontainer. Zusammengefasst; es handelt sich um eine Neugestaltung.

Vor dem Hintergrund des Urteils Frauenfelderstrasse erstaunt es stark, dass der Stadtrat im Projekt Wartstrasse entscheidet, dass zwei Drittel der Kosten gebunden seien. Damit fallen die neuen Kosten in die Finanzkompetenz des Stadtrates, eine Weisung an das Stadtparlament ist nicht nötig, ein freiwilliges Referendum nicht möglich. Hätte der Stadtrat in seinem Entscheid dagegen die Ausführungen des Entscheides Frauenfelderstrasse als Leitfaden angewendet, hätte es keine gebundenen Kosten gegeben. Der Stadtrat hätte eine Weisung an das Parlament verabschiedet und auch das fakultative Referendum wäre möglich gewesen.

Wir haben von einer Stimmrechtsbeschwerde abgesehen und den Stadtratsentschluss nicht angefochten. Die Mitte/EDU-Fraktion erwartet aber, dass der Stadtrat das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Frauenfelderstrasse respektiert und künftig Strassenbauprojekte, bei denen der Strassenkörper neugestaltet wird und dessen Kosten über der Stadtratskompetenz von 1 Mio. Franken liegen, dem Stadtparlament zur Bewilligung vorlegt. Nur auf diese Weise ist auch das Mitspracherecht der Bevölkerung im Rahmen des fakultativen Referendums gewährleistet.

 

Andreas Geering, 
Mitglied Stadtparlament Sachkommission Stadtbau, Die Mitte Stadt Winterthur

Teilen & diskutieren Sie diesen Artikel

Personen

Parteien

Newsportal

Das "Forum Winterthur" dient der politischen Information und Diskussion in der Region Winterthur. Die Winterthurer Wirtschaftsverbände betreiben die News-Plattform in Zusammenarbeit mit den Parteien Die Mitte, FDP und SVP. Die Plattform wird von ihren Trägern sowie durch Inserate und Spenden finanziert. Für den Inhalt der einzelnen Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Die Publikation eines Beitrages auf dieser Plattform bedeutet nicht, dass die Träger der Plattform in jedem Fall mit dem Inhalt einverstanden sind.

Regelmässige News-Updates erhalten?

Wirtschaftsagenda Winterthur