05.10.2016

Mehr unternehmerische Freiheit für's KSW

Der Kantonsrat hat seine Beratungen über das Kantonsspital Winterthur (KSW) abgeschlossen. Das KSW soll eine Aktiengesellschaft werden. Die FDP befürwortet diesen Schritt. Mit der Umwandlung in eine AG wird kein Verkaufsentscheid verknüpft.

Mit der Einführung des neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes sowie den Fallpauschalen DRG im Jahr 2012 hat sich die Spitallandschaft markant verändert. Die Spitäler müssen sich über die Fallpauschalen DRG im stationären und dem Tarmed im ambulanten Bereich refinanzieren. Damit sie dem Wettbewerb standhalten können, bedarf es einer grossen Flexibilität, beispielsweise beim Immobilienmanagement. Mit dem heute geltenden kantonalen Personalreglement wird es immer schwieriger geeignetes Personal zu rekrutieren. Einmalzulagen und Honorarzulagen sind notwendig, um konkurrenzfähige Löhne für das Pflegepersonal und die Ärztinnen und Ärzte zahlen zu können. Privat organisierte Spitäler gewähren ihren Mitarbeitenden bessere Bedingungen bei Ferien, Höchstarbeitszeit etc. Dank eines grösseren Handlungsspielraumes kann das KSW auf diese Herausforderungen in Zukunft besser reagieren.


Mit der neuen Rechtsform erhält das KSW den notwendigen Handlungsspielraum, sich im veränderten Spitalumfeld weiterhin erfolgreich zu behaupten. Gleichzeitig werden die Konflikte des Kantons, die sich aus dessen unterschiedlichen Aufgaben und Rollen ergeben (Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber), bereinigt. Die bisher genutzten Spitalbauten und die Liegenschaften auf dem angrenzenden Areal der ehemaligen Brauerei Haldengut werden dem Spital im Baurecht übertragen, damit sich das KSW eigenverantwortlich und zugeschnitten auf seine betrieblichen Bedürfnisse entwickeln kann. Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gesteht der Kantonsrat dem KSW mehr unternehmerische Freiheit zu. Die FDP ist überzeugt, dass dies sinnvoll ist. Der Entscheid liegt jetzt beim Volk.  


Dieter Kläy, Kantonsrat FDP

 

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