16.01.2026 | Dieter Kläy
Mehr Gerechtigkeit dank Individualbesteuerung
Vor 40 Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren, besser bekannt als «Heiratsstrafe», abgeschafft werden muss. Mit der im Juni 2025 von National – und Ständerat verabschiedeten Individualbesteuerung – einem Kompromiss von Bundesrat und Parlament – gibt es nun endlich eine zeitgemässe Lösung. Unabhängig vom Zivilstand werden alle Personen steuerlich gleich behandelt.
Über die Notwendigkeit, die Heiratsstrafe abzuschaffen, besteht zwar ein breiter Konsens. Personen, die verheiratet sind und beide verdienen, sollen entlastet werden. Genau diese – und nur sie – sind heute von einer Heiratsstrafe betroffen, weil sie mehr Steuern zahlen, als wenn sie im Konkubinat leben würden. Insbesondere das tiefere der beiden Einkommen kommt wegen der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Steuerprogression. Mehr Lohn wird von steigenden Steuern sofort wieder weggefressen. Damit wird Arbeit unattraktiv.
Die Individualbesteuerung schafft Gerechtigkeit, ist einfach und stellt sicher, dass sich Arbeit lohnt. Damit können wir dringend benötigte Fachkräfte wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Darum am 8. März Ja zur Individualbesteuerung.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Winterthur
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