15.02.2021

Bauliche Verdichtung durch Aufhebung Mehrlängenzuschlag

Winterthur ist beliebt und verzeichnet jedes Jahr ein starkes Bevölkerungswachstum. Die Zahlen sind eindrücklich: Seit meinem Geburtsjahr 1992 ist die Stadt gemäss städtischer Statistik um 27’398 Personen auf 116'404 per Ende 2020 gewachsen. Das jährliche Wachstum beträgt aktuell etwa 1200 Menschen und ist unaufhörlich ‒ wir benötigen dringend neuen Wohn- und Arbeitsraum.

Mit dem von der FDP-Fraktion und mir als Erstunterzeichner eingereichten Postulat «Bauliche Verdichtung durch Aufhebung Mehrlängenzuschlag» sollen die Vor- und Nachteile und das Potential für mögliches Wachstum in Wohnzonen geprüft werden. An der letzten Sitzung des Grossen Gemeinderates konnte dieser Vorstoss durch eine grosse Mehrheit an den Stadtrat überwiesen werden. Die breite Abstützung durch die mitunterzeichnenden Fraktionen von SVP/PP, CVP/EDU, EVP und SP zeigt den übergeordneten Willen, Wege für innerstädtisches Wachstum zu finden. Für die in den nächsten Jahren anstehende Totalrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) oder die Entwicklungsperspektive «Winterthur 2040» wird die Postulatsantwort als wertvolle Grundlage dienen.

Der beinahe schon mystisch wirkende Begriff «Verdichtung» darf nicht lediglich als Schlagwort dienen, sondern muss auch konkrete Umsetzung finden. Eine Konzentration des Wachstums auf urbane Zentren ist sinnvoll, so kann der Zersiedelung entgegen gewirkt werden. Jedoch schränkt heute mit dem sogenannten Mehrlängenzuschlag ein kommunal fixiertes Instrument diese innere Verdichtung von Wohnzonen direkt ein. Dieser schreibt für Gebäude ab 14 m Länge einen Zuschlag von 1/3 der darüber hinaus gehenden Mehrlänge auf den geltenden Grenzabstand vor. Die rechtlich mögliche Baukubatur kann mit einem solchen Zuschlag nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden, da die Höhe des Gebäudes durch die Anzahl Geschosse limitiert ist oder sich auch eine unregelmässige Grundstücksform negativ darauf auswirkt. Winterthur hat grosses Potential zur innerstädtischen Verdichtung und zwar ohne, dass unsere allseits geliebten Gartenstadt-Qualitäten darunter leider müssten. Denn die Aufhebung des Mehrlängenzuschlags ist noch lange kein Freipass für ewig lange Bauten, denn die maximalen Gebäudelängen bleiben je nach Wohnzone mit 40 bis 70 m weiterhin festgeschrieben.

Um heute auf einer Parzelle eine höhere Ausnützung zu erreichen, als gemäss BZO möglich, ist oftmals das Mittel eines Gestaltungsplanes nötig – aktuell gerade für den Eichwaldhof in Oberwinterthur. Ein Gestaltungsplan gilt aber vorallem auch als hürdenreiches Mittel mit einem längeren Prozess und wird deshalb oft nur für grosse Areale oder von grossen Investoren überhaupt in Betracht gezogen. Doch Verdichtung soll auf allen Ebenen und auch kleinteiliger stattfinden können. Die Aufhebung des Mehrlängenzuschlages könnte dies ermöglichen und wird deshalb nun zumindest einmal geprüft und sowohl in bürokratischer Sicht kritisch hinterfragt.

Raphael Perroulaz, Gemeinderat FDP/Präsident Jungfreisinnige Winterthur

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