24.11.2023
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Zukunft Inklusion in Winterthur – Sind Sie dabei? Nationale Aktionstage Behindertenrecht 2024

Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden die nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt. Ziel der Aktionstage ist es, die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in der ganzen Schweiz voranzutreiben. Hierfür sollen Menschen mit Behinderung in die Planung, Durchführung und Auswertung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen einbezogen und alle Aktionen hindernisfrei zugänglich gemacht werden.

2022 hat der Kanton Zürich erstmals solche Aktionstage mit grossem Erfolg durchgeführt. Nun wird die Initiative auf die ganze Schweiz ausgeweitet, um die Bevölkerung auf das Thema Behindertenrechte aufmerksam zu machen. Da darf die Stadt Winterthur natürlich nicht fehlen.

Unter dem Motto «Zukunft Inklusion» können Winterhurer:innen und auch Sie als Unternehmer:in Aktionen lancieren. Dabei kann vieles Teil dieser Aktionstage sein: Ein Event in einer Veranstaltungsreihe, ein kultureller oder sportlicher Anlass, ein Spezialangebot für behinderte Kund:innen, eine spezielle Führung und vieles mehr. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Sollten Sie aber vor lauter Ideen den Aktionswald nicht mehr sehen, unterstützt Sie die Koordinationsstelle Behinderung des Kantons Zürich gerne bei der Konkretisierung und der Planung. Kontakt

Das Anmeldefenster ist ab sofort bis zum 3. Dezember 2023 geöffnet. Mehr Informationen zu den Aktionstagen finden Sie auf der Website zukunft-inklusion.ch oder auf dem Faktenblatt.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage in der Schweiz. Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, die Menschenrechte, die Gleichstellung und die Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.

 

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