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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hebt kommunale Mindestlohnverordnung auf
Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben nach den jeweiligen kommunalen Abstimmungen bekanntlich rechtliche Schritte angestrebt, um die kommunale Kompetenz zum Erlassen von Mindestlöh-nen prüfen zu lassen. Mit dem am heutigen Tag publizierten Urteil heisst das Ver-waltungsgericht die erhobenen Beschwerden gut und hebt die Verordnungen in Winterthur und in Zürich auf.
Weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz geben den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns verstossen damit gegen kantonales Recht.
Die Verbände haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner sind und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll sind. Das Verwaltungsgericht teilt nun diese Meinung. Regeln zum Mindestlohn sind nur auf kantonaler Ebene möglich. Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde.
Unabhängig vom aktuellen Urteil vertreten die rekurrierenden Verbände die Haltung, dass Lohnmissbräuche verhindert werden müssen, um so weiter steigende Sozialausgaben zu vermeiden. Es bleibt wichtig, dass alle Marktteilnehmer die Gesamtarbeitsverträge einhalten und angemessene Löhne bezahlen.
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