09.09.2024 - Leserbrief von Werner Schurter, Präsident 'Winterthur: agil-mobil'

Trottoirüberfahrt beim Salzhaus

Gemäss den Strassenbaunormen des Bundes dürfen Trottoirüberfahrten nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden. Diese sind beim Salzhaus vor allem zu den Spitzenzeiten nicht erfüllt.

Gemäss den Strassenbaunormen des Bundes dürfen Trottoirüberfahrten nur angeordnet werden, wenn die einmündende Strasse eine geringere Verkehrsbelastung aufweist und wenn auf der Hauptfahrbahn ausreichende Zeitlücken für den einmündenden Verkehr vorhanden sind. Beide Bedingungen sind beim Salzhaus vor allem zu den Spitzenzeiten nicht erfüllt. Auf der Unteren Vogelsangstrasse herscht reger Verkehr, darunter viel Zweiradverkehr Richtung Salzhaus und Hauptbahnhof. Was viele nicht wissen: Bei Trottoirüberfahrten ist der Rechtsvortritt aufgehoben. Solche Stellen sind unfallträchtig und dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichts, aus Rücksicht auf die Interessen der Verkehrssicherheit, nur angeordnet werden, wenn sie für alle Beteiligten, selbst für Ortsunkundige und bei erschwerten Sichtverhältnissen zweifelsfrei erkennbar sind. Das Unfallrisiko besteht nicht nur für den überforderten Fuss- und Veloverkehr. Auch für den Autoverkehr wird eine Gefahrenstelle geschaffen, da es bei Trottoirüberfahrten mit zu grosser Verkehrsbelastung zu Auffahrunfällen kommen kann.

Werner Schurter, Präsident 'Winterthur: agil-mobil'

 

Aktuelle Petition: https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/fuer-eine-velostadt-ohne-gefaehrliche-trottoirueberfahrten-und-rampen-auf-velo-und-busrouten

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