Stellenmeldepflicht - das RAV Winterthur informiert
Stellenmeldepflicht - das Amt für Wirtschaft und Arbeit informiert am 5. Juni 2018, 16.00 - 18.00 Uhr im RAV Winterthur darüber, wie der Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird.
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Die Verordnung tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.
Die in diesem Gesetz und der Verordnung verankerte Stellenmeldepflicht wirft einige Fragen auf:
- Welche Stellen müssen gemeldet werden?
- Wem sind die Stellen zu melden?
- Welche Informationen sind anzugeben?
- Was geschieht nach der Meldung einer Stelle?
Trotz allgemeiner Informationen des SECO sind bei vielen Arbeitgebern noch Fragen offen. Diese werden am Informationsanlass des Amtes für Wirtschaft und Arbeit am 5. Juni 2018 beantwortet. Weitere Informationen zur Informationsveranstaltung erhalten Sie hier.
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