25.01.2024
SAV: Umlageergebnis in Mrd. mit/ohne 13. AHV-Rente

Rentendebatte in Winterthur

Das Schweizer Stimmvolk kann am 3. März 2024 gleich über zwei zukunftsträchtige AHV-Vorlagen abstimmen: Sowohl über die kostspielige und unnötige Initiative für eine 13. AHV sowie über die innovative Renteninitiative.

Die demografische Entwicklung belastet unser Vorsorgesystem stark: Einerseits wird die Bevölkerung immer älter – profitiert also länger von den Rentenleistungen. Andererseits kommen geburtenschwache Jahrgänge nach – zahlen also weniger in die 1. Säule ein. Zusätzlich erreichen in den nächsten Jahren die sogenannten «Baby-Boomer» das Rentenalter – diese belasten die AHV durch ihre Renten zusätzlich.

Mit der Annahme der AHV-21-Reform im September 2022 ist die 1. Säule nicht nachhaltig saniert, sondern kurzfristig stabilisiert. Dass diese gute Grundlage nun mit der Forderung nach einer 13. AHV-Rente angegriffen wird, ist unverständlich. Vielmehr braucht es eine Reform, welche nachhaltig wirkt und die Altersvorsorge den aktuellen Gegebenheiten anpasst – so wie die Renteninitiative.

Die zukünftige Finanzierung der AHV sieht schon jetzt – trotz kurzfristiger Stabilisierung dank der Annahme der AHV-21-Reform – alles andere als rosig aus: Es erwartet uns ein dickes Minus von mehreren Milliarden Franken.

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente möchte die angespannte Situation der 1. Säule nun weiter unter Druck setzen: Es soll allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche AHV-Rente pro Jahr ausbezahlt werden. Woher dieses Geld kommen soll (z.B. durch höhere Mehrwertsteuern oder Lohnabgaben), ist komplett offen. Die HAW lehnt die Initive ab und empfiehlt, ein Nein in die Urne zu legen.

Die Initiative soll sozial wirken, ist dies aber überhaupt nicht. Im Giesskannenprinzip wird allen Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente ausbezahlt. Entsprechend erhalten auch diejenigen Personen, die bereits eine Maximalrente erhalten, eine zusätzliche in derselben Höhe beziehungsweise gilt Gleiches auch für die Minimalrente. Für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gibt es bereits heute mit den Ergänzungsleistungen (EL) Möglichkeiten zur Aufstockung der Zahlungen.

 

Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen sieht zusätzlich zu Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor. Damit trägt sie der steigenden Lebenserwartung Rechnung und sichert eine langfristige Finanzierung der AHV. Denn angesichts der finanziellen Schieflage der AHV sind trotz der angenommenen Reform «AHV 21» weitere strukturelle Reformen des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz dringend nötig. Nur so ist gesichert, dass auch künftige Generationen von einer Rente aus der ersten Säule profitieren können.

Am 1. Februar 2024 wird auf einem prominent besetzten Podium die Renten-Debatte geführt und der Frage der Zukuntsfähigkeit der AHV nachgegangen.

Zeit: 19 Uhr
Ort: Personalrestaurant AXA, Museumsstrasse 15, Winterthur

Referenten:
Andri Silberschmidt, FDP Nationalrat
Fabian Molina, SP Nationalrat
Edith Siegenthaler, Geschäftsführerin Travailsuisse
Reto Spring, Präsident FPVS

Moderator:
Hanspeter Trütsch, ehem. Bundeshausredaktor SRF

 

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