28.05.2018

Klare Regeln und Transparenz beim subventionierten Wohnungsbau

In den vergangenen Jahren wurde der Begriff Wohnungsnot oft überstrapaziert. Der Mieterverband nutzte ihn für tendenziöse Kampagnen, die linken Parteien forderten damit mehr subventionierte Wohnungen und die Medien kreierten dazu sogar neue Synonyme wie zum Beispiel „Seefeldisierung“.

Vor einigen Jahren war der Anteil freier Wohnungen tatsächlich klein, viele Personen bewarben sich für eine freie Wohnung, die Vermieter konnten den Markt diktieren. Doch der Wind hat gedreht. Letztes Jahr standen rund 65‘000 Mietwohnungen leer, das ist der höchste Stand seit 1999. Mit Ausnahme einiger weniger Städte ist Wohnungsnot in der Schweiz definitiv Schnee von gestern. Trotzdem fordert der Mieterverband mit einer Volksinitiative weiterhin den schweizweiten Ausbau von subventionierten Wohnungen. Ende März 2018 hat der Bundesrat diese Initiative richtigerweise abgelehnt.

Subventionierter Wohnungsbau wird oft mit Wohnbaugenossenschaften gleichgesetzt. Das stimmt jedoch nicht und wird den Genossenschaften auch nicht gerecht. Es gibt viele private Wohnbaugenossenschaften, welche ohne staatliche Subventionen günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Dieses private Engagement ist sehr lobenswert und soll auch keinesfalls reguliert werden. Anders sieht es aber aus, wenn Wohnungen vom Staat, beziehungsweise vom Steuerzahler, subventioniert werden. Dies kann durch vergünstigte Baurechtszinsen, günstige Vorkaufsrechte, zinslose Darlehen oder direkte Subventionen erfolgen, aber auch wenn städtische Wohnungen zu Vorzugsmieten vergeben werden.

Dass beim subventionierten Wohnungsbau nicht immer alles korrekt abläuft, zeigen verschiedene Beispiele. In Bern erfüllte jeder zweite Mieter die Subventionskriterien nicht, und in Zürich wurden vergünstigte städtische Wohnungen sogar an Millionäre vermietet. Gemäss NZZ stimmen Gemeinderäte für günstige Landabgaben, um dann selber in neue Siedlungen einzuziehen. So wohnen doch auffällig viele linke Politiker in Genossenschafts- oder Stadtwohnungen. Damit bei subventionierten Wohnungen kein Missbrauch betrieben werden könnte, wären klare Regeln und Transparenz bei der Vergabe der Wohnungen begrüssenswert.

Zürich hat letztes Jahr Regeln für städtische Wohnungen eingeführt. Das ist prinzipiell eine gute Nachricht. In der Verordnung gibt es aber leider eine bittere Pille in Form einer Ausnahmeregelung. In 15 Prozent der städtischen Wohnungen dürfen nämlich weiterhin Personen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 230‘000 Franken leben. Ob für diese Einkommensschichten wirklich städtische Wohnungen zur Verfügung gestellt werden müssen? Wenn es nach der Präsidentin der SP geht schon, sie würde sich auch einen Roger Federer in einer städtischen Wohnung wünschen.

Das Engagement von Wohnbaugenossenschaften ist zu begrüssen und sollte nicht durch Bürokratie eingeschränkt werden. Werden Wohnbaugenossenschaften jedoch durch Steuergelder oder andere Vergünstigungen subventioniert, sieht die Lage anders aus. Dann müssen klare Regeln aufgestellt und grösstmögliche Transparenz geschaffen werden. Ansonsten steht der Verdacht von Missbrauch im Raum. Es wäre wünschenswert, wenn subventionierte Wohnbaugenossenschaften freiwillig und proaktiv Transparenz schaffen und klare Regeln aufstellen würden. Anderenfalls sollte die Politik dafür sorgen, dass vergünstigte Wohnungen auch wirklich den richtigen Personen zugute kommen.

Ralph Bauert, Geschäftsführer HEV Region Winterthur

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