25.10.2018

HAW sagt JA zur "Schuldenbremse" und NEIN zu "Baurecht statt Landverkäufe"

Die HAW Winterthur sagt Ja zur "Schuldenbremse" und damit zur Eindämmung stetig steigender Schulden und gesunden Finanzen. Mit dem Nein zu "Baurecht statt Landverkäufe" unterstreicht die HAW die Wichtigkeit von Flexibilität bei Landverkäufen z.B. für die Ansiedlung neuer Firmen und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

Die Schuldenbremse, die sich im Bund und Kanton seit Jahren bewährt hat, soll nun auch für Winterthur eingeführt werden. Mit der Schuldenbremse wird der Stadtrat verpflichtet, die Ausgabenbedürfnisse erneut auf ihre sachliche und zeitliche Dringlichkeit zu prüfen, wenn der mittelfristige Ausgleich der Rechnung gefährdet ist. Er muss dem Grossen Gemeinderat (GGR) Bericht erstatten und Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben beantragen. Ergänzend wird die Hürde für die Bewilligung von grösseren Krediten durch den GGR erhöht.

Die Schuldenbremse begünstigt eine nachhaltige finanzielle Disziplin. Winterthur hat heute schon pro Kopf über 10‘000 CHF Schulden. Nachdem das Sparprogramm Balance die Einsparungsziele verfehlt hat und gemäss Budget 2019 eine weitere Zunahme der Verschuldung geplant ist, ist es wichtig, diesen Trend zu stoppen. Bis jetzt profitierte die Stadt vom Niedrigzinsumfeld; mit steigenden Zinsen steigen die Finanzierungskosten wieder und wird die nächsten Generationen entsprechend finanziell belasten und deren Handlungsspielraum einschränken.

NEIN zu "Baurecht statt Landverkäufe"
In der Gemeindeordnung soll festgeschrieben werden, dass städtisches Land, welches überbaut werden kann, nicht mehr verkauft, sondern im Baurecht abgegeben werden soll. Mit der Abgabe im Baurecht bleibt die Stadt Grundeigentümerin der Landfläche und erhält einen Baurechtszins. Landverkäufe sind nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel für kleinere Flächen.

Das Verbot von Landverkäufen verschlechtert die Wettbewerbsposition von Winterthur bei der Ansiedlung neuer Firmen. Firmen, die einen neuen Standort suchen, wollen in der Regel, insbesondere aus Finanzierungsüberlegungen, ihren Firmenstandort als Eigentum erwerben. Es ist allseits anerkannt, dass Winterthur ein ungünstiges Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Wohnbevölkerung hat. Diese selbstauferlegte Beschränkung der Flexibilität unterminiert die jahrelangen Ansiedlungsanstrengungen und als Konsequenz auch die Erhöhung der Steuereinnahmen von Unternehmen. Anstatt eine solche absolute Regelung in der Gemeindeordnung festzuschreiben, ist es viel sinnvoller, wenn der Gemeinderat bezogen auf den konkreten Einzelfall entscheidet, ob städtisches Land verkauft oder im Baurecht abgegeben wird.

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