31.10.2018

Gewerbe- und eigentumsfeindliches Horten von Bauland vernichtet nachhaltig Arbeitsplätze!

Nach der definitiven Überweisung der Motion „Baurecht statt Landverkäufe“ im Grossen Gemeinderat wird nun das Stimmvolk das letzte Wort über die Vorlage haben. Denn das von der Parlamentsmehrheit auferlegte Verkaufsverbot von städtischen Grundstücken greift weit in die bestehende Kompetenzordnung des Stadtrates ein und macht dadurch eine Anpassung der Gemeindeordnung zwingend.

Nachdem die Fraktionen der SVP, FDP und CVP dieses etatistische Experiment im Rat bekämpft haben, empfehlen sie weiterhin die Ablehnung dieser wirtschafts- und eigentumsfeindlichen Vorlage. Sie wird dem Gewerbe empfindlich Schaden zufügen, die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern und die Ansiedlung neuer Firmen verunmöglichen.

Die Abstimmungsvorlage will verhindern, dass die Stadt Winterthur auch in Zukunft bei ausgewiesenem Bedarf ihre Baulandreserven sinnvoll veräussern kann. Deshalb soll der Stadtrat in Zukunft grössere Parzellen nur noch im Baurecht abgeben dürfen. Diese massive Beschränkung des Handlungsspielraums der Stadt führt zu einem gewaltigen Wettbewerbsnachteil, begünstigt die schleichende Verstaatlichung und birgt ein grosses Kostenrisiko nach Ablauf des Baurechtsvertrages. Selbst der Stadtrat befürchtet in seiner Vernehmlassungsantwort, dass "in Zukunft vor allem die Ansiedlung von Unternehmungen und die damit verbundene Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die erwünschte Steigerung der Steuerkraft der Stadt Winterthur verunmöglicht oder zumindest erschwert wird."

Folglich muss der Stadtrat nach wie vor Land in adäquater Weise verkaufen können – mindestens im Umfang der bisherigen Praxis, damit er durch sinnvolle Veräusserungen von städtischen Grundstücken, Private Unternehmen an den Standort Winterthur sowohl langfristig binden, wie auch neu ansiedeln kann. Das ist eine der wichtigsten und fundamentalsten Aufgaben, die eine städtische Exekutive wirtschaftspolitisch zu erfüllen hat.

Die Aussicht auf den möglichen dauerhaften Erwerb von Grundstücken ist für den Verbleib von Firmen und für die Ansiedlung neuer Unternehmen mit langfristiger Planung essentiell. Für nachhaltig investierende Betriebe ist ein Kauf im Baurecht keine Option. Sie werden früher oder später den Standort Winterthur verlassen müssen, respektive ihn für eine Neuansiedlung meiden.

Nebenbei müsste die Stadt aufgrund der Wertminderung sofort Millionen an Eigenkapital abschreiben, da die Landreserven neu bewertet werden. Von der Vorlage sind Landwerte von knapp CHF 56 Millionen betroffen. Die Wertberichtigung wird auf CHF 39 Millionen geschätzt. Wir vernichten demnach ohne Not knapp 70 % des eingesetzten Kapitals.

Ein überparteiliches Komitee mit Mitgliedern der oben erwähnten Parteien und bürgerlichen Verbänden wird sich deshalb im Abstimmungskampf gegen diese schädliche Vorlage zur Wehr setzen und am 25. November 2018 ein klares NEIN empfehlen.

www.baurecht-nein.ch

 

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