24.11.2023
Staadt Winterthur

Debatte zum Richtplan

Die Stadt Winterthur hat den kommunalen Richtplan öffentlich aufgelegt und zur Mitwirkung eingeladen. Die HAW hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und eine detaillierte Stellungnahme mit Forderungen und Anträgen eingereicht. Obwohl das Richtplanverfahren ein wichtiger Teil der Raumplanung ist, greift es als Planungsinstrument für die Stadtentwicklung zu kurz.

Stadtentwicklung kann nicht auf die Betrachtungsweisen von Stadtplanern, Architekten und Verkehrsingenieuren reduziert werden. Es braucht auch den Einbezug von Wissenschaftler/innen aus Ökonomie, Soziologie und Sozialwissenschaft. Das gewählte Verfahren zum Einbezug der Bevölkerung ist u.E. unzweckmässig und falsch aufgesetzt. 

Bei jeder Arealentwicklung verlangt die Stadt eine Testplanung und die Durchführung eines Wettbewerbs sowie den Einbezug der Bevölkerung durch Workshops oder anderen Formen der Bürgerbeteiligung. Bei der Neuauflage des kommunalen Richtplans hingegen wurden weder die Stakeholder in der Vorbereitung einbezogen noch wurden mehrere Varianten von unterschiedlichen Teams erarbeitet. Ausserdem erachten wir die Fristen für die Diskussionen des Richtplans als zu kurz.

Aus Sicht der HAW sollten vorgängig zur weiteren Bearbeitung des Richtplans ergänzende Informationen/Berichte eingeholt werden:

  • Unabhängige ökonomische Studie, welche die Schaffung von 30'00 neuen Arbeitsplätzen bis 2040 auf dessen Realitätssinn untersucht.
  • Finanzielle Folgeabschätzung der einzelnen Varianten und Optionen im Richtplan bezüglich erwarteter Steuereinnahmen, Investitionskosten etc. sowie dem Stellenaufbau in der öffentlichen Verwaltung
  • Sozialwissenschaftliche Studie, die untersucht, welche Auswirkungen das angedachte Wachstum auf das Zusammenleben der Winterthurer Bevölkerung hat und welche Konsequenzen es für die gesellschaftliche Kohärenz hat.

Nachdem Winterthur 2040 nie vom Parlament legitimiert wurde, appellieren wir an die Politik sicherzustellen, dass eine fundierte Debatte stattfindet und klargestellt wird, dass die im Richtplan erwähnten Zielsetzungen keine absolute Geltung haben. 

 

Stellungnahme

 

Handlelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur
Thomas Anwander / Ralph Peterli

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