06.03.2017

CVP Winterthur gegen die Verselbständigung des KSW

Die CVP Winterthur hat an ihrer Mitgliederversammlung vom 23. Februar die Parolen zur Ausgliederung von Kantonsspital Winterthur (KSW) und Integrierter Psychiatrie Winterthur (IPW) beschlossen. Die Mitglieder lehnen die Verselbstständigung von KSW und IPW ab.

Das Hauptargument für eine Ausgliederung von KSW und IPW ist die Doppelrolle des Kantons als Auftraggeber und Leistungserbringer. Die CVP ist der Meinung, dass eine AG die falsche Rechtsform für IPW und KSW ist. Denn mit einer Auslagerung in eine AG, in welcher der Kanton die Aktienmehrheit behält, wird die erwähnte Doppelrolle nicht aufgehoben. Dafür will der Kanton in einem weiteren politischen Prozess die Möglichkeit erhalten müssen, die Aktienmehrheit abzustossen. Dies wiederum birgt die Gefahr, dass langfristig die medizinische Grundversorgung von profitorientierten Unterhemen erbracht werden soll. Dies lehnt die CVP ab. 

Wenn der Kanton die Doppelrolle als Auftraggeber und Leistungserbringer tatsächlich aufheben will, wären andere Rechtsformen, wie beispielsweise eine Stiftung, vorzuziehen. Damit wäre die Doppelrolle aufgehoben, ohne die Gefahr, dass KSW und IPW zu Profitunternehmen werden, welche die Bedürfnisse von Aktionären bedienen müssen. 

 

Kontakt:  
Andreas Geering, Präsident CVP Winterthur, Gemeinderat
Tel.: 076 538 36 09, Email: info@andreasgeering.ch

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