19.02.2019

Breite Allianz weist die Vorlage des Stiftungsrats zur Sanierung der städtischen Pensionskasse zurück und erteilt dem Stadtrat Aufträge

Eine Allianz bestehend aus FDP, SVP, GLP und EVP beantragt auf die nächste Sitzung des Grossen Gemeinderates die Weisung zur Sanierung der Pensionskasse zurückzuweisen verbunden mit spezifischen Aufträgen an den Stadtrat und insbesondere dem Auftrag, die Integration in eine andere Vorsorgeeinrichtung mit grosser Priorität weiterzuverfolgen.

Die Mitglieder dieser Allianz sind sich in folgenden Punkten einig: 1) So wie die Weisung aktuell ausgestaltet ist, wäre sie in einer Volksabstimmung chancenlos. 2) Die Mitglieder der Allianz sehen keine Vorteile in einer stadtnahen Pensionskasse – fast alle gemachten Erfahrungen zeugen vom Gegenteil. 3) Ohne Umdenken und Änderung der Strategie auf Ebene des Stadt- und Stiftungsrates besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Pensionskasse der Stadt Winterthur ein Fass ohne Boden bleibt. Aus Sicht der FDP ist die Rückweisung jedoch kein endgültiges Nein zu einer (weiteren) Sanierungseinlage (in noch zu bestimmender Höhe) zu Lasten der Stadtkasse; dies insbesondere auch zum Schutz von jüngeren Arbeitnehmer/-innen der Stadtverwaltung. Allerdings fehlt im Moment das Vertrauen insbesondere in die Einsichtsfähigkeit, Strategie und Unabhängigkeit der Führungsverantwortlichen der Pensionskasse. Das verlorene Vertrauen muss daher zuerst zurückerarbeitet werden, bevor weitere Gelder gesprochen werden. Für die FDP Fraktion ist vor diesem Hintergrund die Integration der Pensionskasse Winterthur in eine andere Vorsorgeeinrichtung eine mögliche Lösung, die das notwendige Vertrauen in die Zukunft wiederherstellen könnte. Auch eine solche Integration wird aller Voraussicht nach mit Kostenfolgen für die Stadtkasse verbunden sein – hier lautet aus Sicht der FDP Fraktion jedoch die Devise «lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende».

Weitere Aspekte
Vor genau fünf Jahren wurde die Pensionskasse der Stadt Winterthur verselbstständigt und mit 320 Millionen ausfinanziert. Der überwiegende Teil dieser Kosten musste die Stadt Winterthur direkt oder in Form von Arbeitgeberbeiträgen leisten. Damit seien die Altlasten abgetragen und die Pensionskasse auf ein solides Fundament gestellt, wurde den Stimmberechtigten damals suggeriert. Würde das Stimmvolk nun bereits wieder um weitere 144 Millionen gebeten, ohne dass ein überzeugender Plan zur Lösung des Problems vorliegt, so wäre ein Nein in der Volksabstimmung absehbar.

Weisung ohne Handlungsspielraum, klare Strategie und Bekenntnis, aus gemachten Fehler die richtigen Lehren zu ziehen. Die vorliegende Weisung lässt dem Parlament keinerlei Handlungsspielraum. Auch in der Diskussion in- und ausserhalb der Kommission zeigte sich Stadt- und Stiftungsrat kaum verhandlungsbereit. Die Notwendigkeit einer Finanzierung in Höhe von CHF 144 Mio. (bzw. CHF 210 Mio. nach Ansicht gewisser Vertreter) sei ausgewiesen, man habe selber keine Fehler gemacht (und will daher auch nichts am eingeschlagenen Kurs ändern) und der Gemeinderat solle nun endlich einfach das Geld sprechen und den Rest in blindem Vertrauen dem Stiftungsrat überlassen. Schon frühzeitig kritisierte Punkte wie zum Beispiel die Anlagestrategie (insb. die schlechte Anlageper-formance und hohen Anlagekosten), die raschere Senkung des Umwandlungssatzes, den langjährigen Verzicht auf eine Minderverzinsung und die schlechte Corporate Governance im Stiftungsrat wurden beinahe komplett ignoriert. Auch die Geschichte mit dem Ausweis der Rückstellungen in der Jahresrechnung der Stadt Winterthur förderte das gegenseitige Vertrauen nicht. Die FDP Fraktion will vom Stiftungsrat zuerst Taten sehen, wenn er erneut soviel Geld vom Steuerzahler will. 

Das Personal der Stadt Winterthur hat eine bessere Vorlage verdient. Insbesondere jüngere Arbeitnehmer werden heute doppelt und dreifach zur Kasse gebeten. Die zu hohen Leistungsversprechen an die Generationen vor ihnen, bezahlen sie über die langjährige Abgabe von Sanierungsbeiträgen und im Vergleich deutlich schlechteren eigenen Rentenleistungen. Sodann sollen sie die hohen Einlagen auch noch über Steuern mitfinanzieren. Durch die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen wird vor allem die ältere Generation (der auch einige Stiftungsratsmitglieder angehören) geschützt. Ein Beispiel: Gegenwärtig beträgt das Beitragsverhältnis 2/3 (Arbeitgeber) zu 1/3 (Arbeitnehmer). Dies ist nicht nur deutlich über dem gesetzlichen Minimum (50:50), sondern auch klar überdurchschnittlich im Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Man ist nun zwar gewillt, das Beitragsverhältnis auf immer noch grosszügige 60:40 anzupassen, aber erst auf 2024 und nur unter Gewährung einer Besitzstandwahrung für Versicherte mit Jahrgang 1975 und älter. Dies sind jedoch genau die Jahrgänge, die bis dato deutlich mehr von der bisherigen Ausgestaltung des Beitragsverhältnisses haben profitieren können. Währendem die FDP Fraktion die Notwendigkeit von Kompensationsmassnahmen insbesondere für ältere Jahrgänge beispielsweise bei der Senkung des Umwandlungssatzes einsieht, erschliesst sich für sie nicht, wieso genau die Generation, die profitiert hat, beim Übergang von einer sehr grosszügigen auf eine immer noch grosszügige Regelung geschützt werden muss. Um den finanziellen Spielraum zu haben, grosszügige Kompensationsmassnahmen bei gerechtfertigten Anliegen zu gewähren, sollte man aus Sicht der FDP Fraktion umgekehrt auch aber effektiv auch dasjenige Sparpotential ausschöpfen, das sich problemlos erzielen lässt, ohne erheblich an Attraktivität zu verlieren. Städtische Angestellte sollen zudem mit flexibleren Modellen, höheren Sparbeiträgen und früheren Beitragszahlungen eine sichere Altersvorsorge erhalten. Intelligente Lösungen können überall – bei privaten wie öffentlichen Kassen abgeschaut werden.

Wir erwarten eine zukunftsgerichtete Vorlage, die dem Personal, der Stadt und dem Steuerzahler Rech-nung trägt sowie die strukturellen Probleme der Kasse angeht.  

Urs Hofer, Mitglied der Aufsichtskommission und Fraktionspräsident FDP

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